Wer kennt es nicht, mal etwas zu wild im Verkehr gewesen und die Rennleitung hat gleich Andenken produziert.
In solchen Fällen solltet Ihr keinen 08/15 Anwalt daran lassen, der nur die Akte einsieht und Standardeinsprüche probiert, bzw. damit auf einfache Art und Weise seine Kassen auffüllt, egal was dabei für euch raus kommt … 🙁
Wie immer ist ein Spezialist mit Erfahrung die bessere Wahl, der weiß welche Mittel Erfolg versprechen und alle Möglichkeiten ausschöpft!
Wer einen Rechtsschutz hat, der ist hier gut beraten:
www.autobahnkanzlei.de
Rechtsanwälte dürfen nicht werben und daher ist die Website zwar sehr aufgeräumt, aber im Netz finden sich zahlreiche Informationen und Videos zum Rechtsanwalt Peter Möller und zu seiner Arbeitsweise, die sich von anderen Anwälten sehr unterscheidet.
Eine gute Alternative, besonders wenn man keinen Rechtsschutz hat, ist:
www.geblitzt.de
Wir haben mit diesen beiden bereits eigene sehr positiven Erfahrungen gemacht.
Wusstet Ihr, dass das tollste Video/Messung rechtlich nicht verwertbar ist,
wenn z.B. der durchführende Beamte über keinen aktuellen Schulungsnachweis für das verwendete Gerät mit dem aktuellen Softwarestand verfügt, selbst wenn ein Softwareupdate nicht dazu geführt hat, dass er Mist gemessen hat, sondern ganz klar euer Verstoß nachzuvollziehen ist.
Oder sonstige Protokollierungsmängel …
Sehr oft lässt sich irgendwas finden, dass dann dazu führt:
Beweismittel unzulässig, Verfahren eingestellt, die Kosten des Gerichts trägt die Staatskasse, dem Beschuldigten steht Verdienstausfall und Auslagenersatz zu … 😉
be forever-wild